{"Signatur": "UR_OG_006", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2024-02-28", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_006_2024-OG-SK-23-6-Besc_2024-02-28.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/35302", "Checksum": "206b9de3ef99030c9e4c85664ee53fec"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2024_OG SK 23 6 Beschwerde betreffend Pfändungsvollzug"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs 28.02.2024 2024_OG SK 23 6 Beschwerde betreffend Pfändungsvollzug"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Schuldbetreibung und Konkurs"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Schuldbetreibung und Konkurs"}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 07:18:52", "Checksum": "e77b8ac186fc8d93d8705c586ff83a82", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Schuldbetreibung und Konkurs 28.02.2024 2024_OG SK 23 6 Beschwerde betreffend Pfändungsvollzug\n\nOBERGERICHT\nAufsichtsbehörde über\nSchuldbetreibung und Konkurs\n__________________________\nOG SK 23 6\nE n t s c h ei d v o m 2 8 . F eb r u a r 2 0 2 4\n\n__________________________\nBesetzung\nPräsidentin Agnes H. Planzer Stüssi\nMitglieder Max Gisler-Zgraggen, Yvonne Baumann,\nSven Infanger, Peter Sommer\nGerichtsschreiberin Michelle Zemp\n__________________________\nVerfahrensbeteiligte\nA.__\n\nvertreten durch RAin Dr. iur. Clarisse von Wunschheim\nund/oder RAin Kristin Arve, Altenburger Ltd legal + tax,\nSeestrasse 39, 8700 Küsnacht\n\nBeschwerdeführerin\n\ngegen\n\nB.__\n\nvertreten durch RA lic. iur. Remo Baumann,\nBaumann & Inderkum, Rechtsanwälte und Notare,\nBundesplatz 2, Postfach, 6302 Zug\n\nBeschwerdegegner\n\n__________________________\nGegenstand\nBeschwerde betreffend Pfändungsvollzug in der Betreibung Nr. 2220270\nProzessgeschichte:\n\nA.\n\nAm 26. Juni 2023 verfügte das Betreibungsamt Altdorf gegenüber dem Beschwerdegegner, den Pfändungsvollzug (Pfändung Nr. 2230243). Die Pfändung wurde verfügt auf künftiges Einkommen.\n\nB.\n\nAm 7. Juli 2023 (Eingang Kanzlei: 10.07.2023) reichte die Beschwerdeführerin, gegen diesen Pfändungsvollzug Beschwerde ein. Sie stellte folgende Rechtsbegehren:\n\n1. «Das Betreibungsamt Altdorf sei in Ergänzung der am 26. Juni 2023 erfolgten Pfändung anzuweisen, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners und seiner Ehefrau vertieft abzuklären und neu entdecktes Vermögen bzw. Einkommen zu pfänden.\n\n2. Das Betreibungsamt Altdorf sei in Ergänzung der am 26. Juni 2023 erfolgten Pfändung anzuweisen, den Schuldner aufzufordern, Kopien der Belege für die folgenden von ihm behaupteten Rechtsgeschäfte bzw. Eigentumspositionen seiner Ehefrau zur Prüfung durch das Betreibungsamt nachzureichen:\n\n- Abtretung der Stammanteile der C.__ GmbH an seine Ehefrau;\n\n- Übertragung der Aktien der D.__ AG an seine Ehefrau bzw. ein Auszug aus dem Aktienbuch o.ä., woraus die Aktionärsstellung der Ehefrau hervorgeht;\n\n- Übertragung der Aktien der E.__ AG an seine Ehefrau bzw. ein Auszug aus dem Aktienbuch o.ä., woraus die Aktionärsstellung der Ehefrau hervorgeht;\n\n- Übertragung der Aktien der F.__ AG an seine Ehefrau bzw. ein Auszug aus dem Aktienbuch o.ä., woraus die Aktionärsstellung der Ehefrau hervorgeht;\n\n- Übertragung der Aktien G.__ AG an seine Ehefrau bzw. ein Auszug aus dem Aktienbuch\no.ä., woraus die Aktionärsstellung der Ehefrau hervorgeht;\n\n- Übertragung der Aktien der H.__ AG an seine Ehefrau bzw. ein Auszug aus dem Aktienbuch o.ä., woraus die Aktionärsstellung der Ehefrau hervorgeht;\n\n- Bootsausweis für das gemäss Pfändungsvollzug vorhandene Boot und allfällige in den\nletzten 5 Jahren erfolgte Übertragungen;\n\n- Fahrzeugausweis für das gemäss Pfändungsvollzug vorhandene Fahrzeug und allfällige\nin den letzten 5 Jahren erfolgte Übertragungen;\n\n- Police der gemäss Pfändungsvollzug vorhandenen Lebensversicherung.\n\nSeite 2 von 14\n3. Das Betreibungsamt Altdorf sei in Ergänzung der am 26. Juni 2023 erfolgten Pfändung anzuweisen, den Schuldner aufzufordern, eine Kopie der letzten Steuererklärung einzureichen.\n\n4. Das Betreibungsamt Altdorf sei in Berichtigung der am 26. Juni 2023 erfolgten Pfändung anzuweisen, den ganzen Lohn des Schuldners zu pfänden oder eventualiter die pfändbare Quote\ndes Lohnes zu erhöhen.»\n\nC.\n\nMit Verfügung vom 10. Juli 2023 wurde das Rechtsmittel in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts\ndes Kantons Uri (Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs) aufgenommen. Gleichzeitig\nwurde die Beschwerde zur Stellungnahme innert zehn Tagen dem Beschwerdegegner und dem Betreibungsamt zugestellt (act. 1.1).\n\nD.\n\nAm 18. Juli 2023 edierte das Betreibungsamt Altdorf die Vorakten und verzichtete auf eine Stellungnahme (act. 4.1).\n\nE.\n\nAm 24. Juli 2023 reichte der Beschwerdegegner eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge\n(act. 3.1):\n\n1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, sofern darauf einzutreten ist.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Beschwerdeführerin\n\nF.\n\nMit Verfügung vom 28. Juli 2023 erklärte die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als geschlossen\nund stellte den Entscheid zu gegebener Zeit in Aussicht (act. 1.2).\n\nG.\n\nMit Schreiben vom 7. August 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin um Akteneinsicht (act. 2.2), die\nihr am 9. August 2023 gewährt wurde (act. 1.3).\n\nH.\n\nAm 14. August 2023 reichte die Beschwerdeführerin gestützt auf das unbedingte Replikrecht eine unaufgeforderte Stellungnahme zu den ihr zur Kenntnis gebrachten Vorakten ein (act. 2.3).\n\nI.\n\nMit Eingabe vom 25. August 2023 nahm der Beschwerdegegner zur Eingabe der Beschwerdeführerin\nStellung (act. 3.2).\n\nSeite 3 von 14\nJ.\n\n"}