2023_OG SK 23 3. Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 17 Abs. 1. Beschwerde gegen Pfändungsankündigung. Die Abweisung des Antrags um aufschiebende Wirkung der Beschwerde hatte eine erneute Pfändungsankündigung sowie den Vollzug der Pfändung zur Folge, womit das Anfechtungsobjekt respektive das Rechtsschutzinteresse an der Beschwerde entfallen ist. Abschreibung der Beschwerde vom Protokoll infolge Gegenstandslosigkeit. Obergericht, 10. Juli 2023, OG SK 23 3 Aus den Erwägungen: