Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 756 Abs. 1 OR. Art. 17 Abs. 1 SchKG. Betreibung für eine Forderung aus Haftung als Verwaltungsratsmitglied. Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl wegen Gesetzesverletzung, da das Betreibungsbegehren von einer Person ohne Vertretungsmacht unterzeichnet worden sei. Gemäss Art. 756 Abs. 1 OR sind neben der Gesellschaft auch einzelne Aktionäre berechtigt, den der Gesellschaft verursachten Schaden einzuklagen. Der Anspruch des Aktionärs geht dabei auf Leistung an die Gesellschaft. Bei der rechtsgültig vertretenen Gesellschaft handelt es sich um eine Aktionärin der betriebenen Gesellschaft. Abweisung der Beschwerde. Obergericht, 27. April 2018, OG SK 18 1