- XY zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Zahlungsbefehls jedoch in tatsächlicher Hinsicht nicht mehr Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin war, XY’s Rücktritt als Verwaltungsrat auf einer Vereinbarung mit dem Beschwerdegegner beruhte (act. 2.1, Beil. 5), die erteilte Vollmacht aus den genannten Gründen die Gefahr einer Benachteiligung der Beschwerdeführerin nicht wirksam auszuschliessen vermochte; - X aufgrund der erwähnten Gegebenheiten keine hinreichende Gewähr im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung für die Übermittlung des Zahlungsbefehls an die Beschwerdeführerin bieten konnte;