Schuldbetreibung und Konkurs. Art. 65 Abs. 1 SchKG. Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine juristische Person. Die Zustellung einer Betreibungsurkunde bei Vertretungsverhältnissen kann durch Interessenkonflikte begrenzt sein. Die Doppelvertretung (Vertreter handelt für zwei Parteien als Bevollmächtigter) kann allgemein zu Interessenkonflikten führen. In diesen Fällen bedarf es einer besonderen Ermächtigung oder Genehmigung, wenn die Gefahr einer Benachteiligung besteht. Der Schuldnervertreter muss hinreichend