Seite 4 von 7 Der mutmassliche Prozessaufwand der dem errechneten Überschuss gegenüberzustellen ist, richtet sich nach den zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten. Im summarischen Verfahren beträgt die Gerichtsgebühr CHF 200.00 bis CHF 20'000.00 (Art. 7 i.V.m. Art. 9 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden [GGebR, RB 2.3232]). Vorliegend beträgt die zu erwartende Gerichtsgebühr CHF 1'500.00. Eine Prozessentschädigung dürfte in Anwendung von Art. 28 Abs. 3 i.V.m. Art. 29 GGebR CHF 1'500.00 übersteigen.