Daraus resultiert ein zivilprozessualer Zuschlag im Umfang von CHF 310.00 (20 Prozent). Die aktuell zu berücksichtigen Wohnkosten betragen CHF 1’390.00 (act. 2.1, Beilage 5). Die Krankenkassenprämien abzüglich der Prämienverbilligungen sind mit CHF 148.35 ausgewiesen (act. 2.1, Beilage 9). Die VVG Prämien sind nicht in die Berechnung miteinzubeziehen. Die Mobilitätskosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind anhand der effektiven Auslagen zu beachten. Diese betragen vorliegend CHF 111.00 (act. 2.1, Beilage 11). Die Berufsauslagen werden lediglich pauschal behauptet und nicht belegt. Es bleibt unklar, ob damit die Kosten für auswärtige Verpflegung gemeint sind.