Bei einer anwaltlich vertretenen Partei ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Nachfrist anzusetzen, um ein unvollständiges oder unklares Gesuch zu verbessern. Wenn die anwaltlich vertretene Partei ihren Obliegenheiten nicht (genügend) nachkommt, kann das Gesuch mangels ausreichender Substantiierung oder mangels Bedürftigkeitsnachweises abgewiesen werden (BGer 5A_489/2023 vom 20.10.2023 E. 3.1.3, BGer 5A_311/2023 vom 06.07.2023 E. 3.2; BGer 5A_949/2018 vom 04.02.2019 E. 3.2). Hingegen sind Rechtsunkundige im Rahmen der gerichtlichen Fragepflicht zu unterstützen (vergleiche hierzu Urteil Obergericht des Kantons Uri OG Z 24 12 vom 03.02.2025 E. 5).