1. Im Verfahren OG Z 26 2 betreffend Berufung gegen den Entscheid des Landgerichtspräsidiums II Uri vom 23. Dezember 2025 ergangen in den Verfahren LGP 25 511 und LGP 25 512 beantragte A.____ (nachfolgend: Gesuchstellerin) am 23. Januar 2026, es sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr rückwirkend ab Mandatsaufnahme in der Person von Rechtsanwältin MLaw Sarah Gottini eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen (act. 2.1). Mit ergänzenden Eingaben vom 9. März 2026 und 11. März 2026 wurden zusätzliche Unterlagen zu den Akten nachgereicht (act. 2.2 und 2.3).