4.2 Eine Parteientschädigung ist nicht zuzusprechen. Seite 15 von 16 Das Obergericht beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten werden auf CHF 500.00 festgesetzt und der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 4. Eröffnung - Gesuchstellerin - Gesuchsgegnerin Altdorf, 22. April 2026 OBERGERICHT DES KANTONS URI Zivilrechtliche Abteilung Der Vorsitzende Der Gerichtsschreiber Rechtmittelbelehrung