Seite 8 von 16 2.5 Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Gutheissung eines Ausstandgesuchs zu einer Verlängerung des Verfahrens führen kann, welche dem Beschleunigungsgebot zuwiderläuft. Angesichts der Bedeutung des Anspruchs auf ein unparteiisches und unabhängiges Gericht ist eine allzu restriktive Auslegung der entsprechenden Garantien allerdings auch nicht zu vertreten (BGE 127 I 196 E. 2d).