Sie wies sie darauf hin, dass die zivilrechtliche Abteilung des Obergerichts über den Ausstand bzw. über das Vorliegen einer unzulässigen Vorbefassung zu entscheiden habe. Ein diesbezüglicher Entscheid werde den Parteien zu gegebener Zeit zugestellt. Seite 2 von 16 Erwägungen: