A. Mit Eingabe vom 5. März 2026 (act. 2.1) erhob die A.___ (nachfolgend: Gesuchstellerin) Berufung beim Obergericht des Kantons Uri gegen den Entscheid des Landgerichts Uri (LGZ 24 1) vom 15. Dezember 2025. Mit verfahrensleitender Verfügung 5. März 2026 (act. 1.1) wurde das Rechtsmittel ins Geschäftsprotokoll des Obergerichts aufgenommen und die Leistung eines Kostenvorschusses in der Höhe von CHF 50'000.00 binnen 10 Tagen verfügt. Gleichzeitig wurde die Vorinstanz angewiesen, innerhalb derselben Frist sämtliche Akten zu edieren.