2.1, Rz. 10). Die Beschwerdegegnerin bestreitet, dass es sich bei der erwähnten Zahlung um die Tilgung ihrer Forderung handelte, da die Zahlung durch die C.____ GmbH und nicht durch die Beschwerdeführerin selbst ausgeführt worden sei, welche das Geld mittlerweile zurückfordere, und kein Zahlungszweck angegeben worden sei. Unklar bleibt, weshalb die C.____ GmbH die Forderung beglichen hat, also ob es sich dabei um ein Darlehen, eine Schenkung oder Sonstiges handelte und ob tatsächlich eine Rückerstattung des Betrages durch die C.____ GmbH verlangt wird. Entgegen der Behauptung der Beschwerdegegnerin ist als Zahlungszweck bzw. Referenz die Betreibung Nr. XY.____ der Gläubigerin B.__