Darin enthalten sind nebst der eigentlichen Forderung in Höhe von CHF 31'623.25, auch Zinsen im Gesamtbetrag von CHF 980.35, Betreibungskosten von CHF 208.00, weitere Kosten von CHF 16.40, die Parteientschädigung im Betrag von CHF 100.00 sowie die Abschreibungskosten im Umfang von CHF 250.00. Die Beschwerdeführerin belegte, dass die Firma C.____ GmbH am 18. Mai 2026 den Betrag von CHF 33'678.00 an das Betreibungsamt Altdorf überwies (act. 2.1, Beilage 2). Die zusätzlich überwiesenen CHF 500.00 an das Betreibungsamt Altdorf, dienen gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin zur Deckung der Gerichtskosten der Vorinstanz (act. 2.1, Rz. 10).