2.3 Die Beschwerdegegnerin bezweifelt sinngemäss, dass die Tilgung der Schuld korrekt ausgeführt worden sei, da die Zahlung nicht durch die Beschwerdeführerin, sondern durch die C.____ GmbH vorgenommen worden sei. Nach Rücksprache mit dem Betreibungsamt Altdorf, sei kein Verwendungszweck für den genannten Betrag angegeben worden und die C.____ GmbH habe bereits per E-Mail die Rückerstattung des Betrages vom Betreibungsamt Altdorf verlangt.