2.2 Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe den geschuldeten Betrag von gesamthaft CHF 33'678.00 (CHF 33'178.00 Forderung zzgl. Zins, Betreibungskosten und Parteientschädigung sowie CHF 500.00 Gerichtskosten Vorinstanz), wie er sich aus der Forderungsaufstellung der Vorinstanz ergebe, an das Betreibungsamt Altdorf bezahlt. Sie belegt diese Zahlung mit einem Kontobelastungsauszug per 18. Mai 2026 zulasten eines Kontos der Toll Bau GmbH mit Referenz «Betreibung 2260019 Gläubiger SUVA» (act. 2.1, Beilage 2). Zudem sei die Beschwerdeführerin auch zahlungsfähig, was der aktuelle Auszug aus dem Betreibungsregister mit zusätzlichen Zahlungsbestätigungen (act. 2.1,