Seite 2 von 8 F. Die Beschwerdeantwort vom 21. Mai 2026 wurde der Beschwerdeführerin am 27. Mai 2026 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 1.2). Gleichzeitig wurde verfahrensleitend verfügt, dass das Gericht die Akten prüfen und über den weiteren Verfahrensgang/in der Sache entscheiden wird. Erwägungen: