Seite 8 von 9 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird, soweit darauf eingetreten wird, abgewiesen und der Entscheid des Landgerichtspräsidiums Uri vom 17. Dezember 2025 (LGP 25 455, 25 456, 25 457) wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens von CHF 750.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen gesprochen.