Ein Weiterbetrieb wäre gerechtfertigt. Es werde auf «Gnade vor Gesetz» plädiert. Das neue Gesetz, ab Seite 5 von 9 dem 01. Januar 2025 in Kraft, wonach Sozialversichrungen direkt auf Konkursbetreibung zählen könnten, wirke sich im vorliegenden Fall für die Einzelfirma brutal aus, auch angesichts der Festtage.