1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus CHF 200.00 Entscheidgebühr werden der Beschwerdeführerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen gesprochen. 4. Eröffnung - Beschwerdeführerin - Beschwerdegegner Mitteilung - Landgerichtspräsidium I Uri Altdorf, 18. Februar 2026 OBERGERICHT DES KANTONS URI Zivilrechtliche Abteilung Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Rechtsmittelbelehrung