Demgemäss könne diese auch nicht mit dem Passus in der Vereinbarung «zuzüglich allfälliger von ihm bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familienzulagen» miterfasst sein. Die Sozialzulage werde erst seit der Geburt des jüngsten Sohnes C.___ ausbezahlt und sei an dessen Kinderzulage geknüpft. Anders würde es allenfalls aussehen, wenn der Beschwerdegegner auch die Kinder- oder Ausbildungszulagen für D.___ und E.___ beziehen würde.