Seite 2 von 10 E. Mit Eingabe vom 10. November 2025 nahm der Beschwerdegegner fristgerecht Stellung (act. 3.1). Sinngemäss beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde unter Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. F. Am 12. November 2025 reichte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Zulassung eines weiteren Beweismittels ein (act. 2.5). G. Am 2. Dezember 2025 edierte das Obergericht die Akten der Vorinstanz (act. 1.4). Erwägungen: