C. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. Oktober 2025 wurde das eingereichte Rechtsmittel in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts des Kantons Uri (Zivilrechtliche Abteilung) aufgenommen. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, innert 10 Tagen einen Gerichtskostenvorschuss zu leisten (act. 1.1). Der Gerichtskostenvorschuss wurde fristgerecht geleistet (act. 5.1). D. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. November 2025 wurde dem Beschwerdegegner eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, um eine schriftliche Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen (act. 1.2).