3. Es seien die Verfahrenskosten der Betreibung und der vorliegenden Beschwerde dem Beschwerdegegner aufzuerlegen. 4. Es sei zu prüfen, inwieweit eine vorgezogene Kürzung des Kinderunterhalts ohne Zustimmung der Mutter und ohne Vorlage der Anerkennung der Vaterschaft rechtens ist. 5. Es sei bei nicht vorliegender Bestätigung über die Anerkennung der Vaterschaft die Rechtsöffnung zu erteilen. 6. Eventualiter: Die Sache sei zur Neubeurteilung an das erstinstanzliche Gericht zurückzuweisen.