1. Es sei der Entscheid des Obergerichts des Kantons Uri vom 15.10.2025 betreffend die Abweisung der Rechtsöffnung für die Forderung wegen vertraglicher Familienzulage aufzuheben. 2. Es sei das erstinstanzliche Gericht anzuweisen, die Rechtsöffnung für den geltend gemachten Betrag von total CHF 500.00 (CHF 250.00 für Mai; CHF 250.00 für Juni 2025) unter Berücksichtigung der vorgelegten Personalbestätigung der Universität Luzern und des Mailverkehrs neu zu prüfen und zu erteilen. 3. Es seien die Verfahrenskosten der Betreibung und der vorliegenden Beschwerde dem Beschwerdegegner aufzuerlegen.