B. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 21. Oktober 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Uri (act. 2.1). Mit Eingabe vom 23. Oktober 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine nachgebesserte Beschwerde per E-Mail ein (act. 2.2 und 2.3). Die verbesserte Beschwerde ging am 27. Oktober 2025 sodann per Post ein (act. 2.4). Sie stellte folgende Anträge: