Beschwerdegegner __________________________ Gegenstand Rechtsöffnung (Beschwerde gegen Entscheid Landgerichtspräsidium I Uri [LGP 25 359] vom 15. Oktober 2025) Prozessgeschichte: A. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2025 im Verfahren LGP 25 359 wies das Landgerichtspräsidium Uri das Rechtsöffnungsbegehren von A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) vom 17. September 2025 in der Betreibung Nr. XY vollumfänglich ab. Die Gerichtskosten wurden auf CHF 200.00 festgelegt und der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen.