4. Dem Beschwerdegegnern wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zugesprochen. 5. Eröffnung - Beschwerdeführerin - Beschwerdegegner Mitteilung - Landgerichtspräsidium Uri Altdorf, 19. Dezember 2025 OBERGERICHT DES KANTONS URI Zivilrechtliche Abteilung Die Präsidentin Der Gerichtsschreiber Rechtsmittelbelehrung