Seite 4 von 19 L. Mit Schreiben vom 29. September 2025 informierte das Obergericht die Beschwerdeführerin, dass die Vorinstanz auf eine Stellungnahme verzichtet habe, und dass das Obergericht die Akten prüfen und über den weiteren Verfahrensgang/in der Sache entscheiden werde (act. 1.6). Erwägungen: