I. Mit Schreiben vom 23. September 2025 informierte das Obergericht den Landgerichtspräsidenten II über den Eingang des Gerichtskostenvorschusses und räumte ihm die Möglichkeit ein, innert 10 Tagen zur Beschwerde Stellung zu nehmen und forderte ihn auf, innert gleicher Frist sämtliche Akten des Verfahrens zu edieren (act. 1.5). J. Am 26. September 2025 nahm das Obergericht die edierten Akten des Landgerichtspräsidiums II entgegen und stellte eine Empfangsbestätigung aus (act. 4.1). K. Mit Einschreiben vom 26. September 2025 (eingegangen am 29. September 2025) reichte der Beschwerdegegner eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge (act. 3.2):