Seite 38 von 40 Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Das Urteil des Landgerichts LGZ 21 24 vom 23. März 2023 wird bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus CHF 5'500.00 Entscheidgebühr werden der Berufungsklägerin zur Bezahlung auferlegt. Sie werden mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Sie sind damit bezahlt. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.