Seite 34 von 40 3.4 Vorbringen des Berufungsbeklagten Der Berufungsbeklagte bestreitet demgegenüber auch weiterhin, mit der Berufungsklägerin jemals in einem Darlehensverhältnis gestanden zu sein oder sie um Geld gebeten zu haben (act. 3.1 A.). Ferner macht er geltend, die Berufungsklägerin habe nach dem Urteil LGP 20 18 ein «fiktives Darlehen» gekündigt, um ein neues Beweisstück gegen ihn zu kreieren und um dadurch Anschein zu erwecken, dass ein Darlehen existiert habe (act. 3.1 zu Ziff. 6.3).