3.1 Grundgeschäft Die Frage, ob ein Darlehen vorliegt, stellt sich aufgrund der Behauptung der Berufungsklägerin, das Schreiben vom 9. April 2015 beziehe sich auf ein Darlehen als Grundgeschäft, welches sie dem Berufungsbeklagten gewährt habe. Es ist deshalb zu prüfen, ob es der Berufungsklägerin gelingt, diese Behauptung zu substantiieren.