in der Mehrzahl der Verträge die Parteien an sich widerstreitende Interessen durchzusetzen versuchen. Der Zweck besteht deshalb in der Regel in einem Ausgleich dieser Interessen. Lässt sich ein solches gemeinsames Verständnis ermitteln, so bildet der Zweck eine wichtige Erkenntnisquelle für die Auslegung, die sogar dazu führen kann, dass das Schreiben entgegen seinem klaren Wortlaut auszulegen ist (Wiegand/Hurni, in Basler Kommentar OR I, 8. Aufl., 2026, N. 29 zu Art. 18).