C) Verhalten der Parteien vor und nach Abgabe und Entgegennahme des Schreibens Als weiteres Auslegungsmittel dient das Verhalten der Parteien vor und nach Abgabe beziehungsweise Entgegennahme des Schreibens vom 9. April 2015. Das Verhalten vor Abgabe des Schreibens deckt sich dabei im Wesentlichen mit dem Kriterium der Entstehungsgeschichte (Wiegand/Hurni, in Basler Kommentar OR I, 8. Aufl., 2026, N. 29 zu Art. 18), auf welche bereits eingegangen wurde (siehe E. 2.5.4 A).