03.04 LG Beilage 1, S. 4). Nach offenbar unsachgemäss verrichteten Arbeiten stellte der Bekannte der Berufungsklägerin Herr E.____ im Namen der GmbH am 15. Dezember 2014, am 11. Februar 2015 sowie am 30. März 2015 bereits Rechnungen aus, welche durch die Familie G.____ beglichen wurden. Die Gründungsgebühr für die «D.____ GmbH» wurde am 15. Januar 2015 durch den Berufungsbeklagten privat bezahlt, worauf die Gesellschaft am 23. Januar 2015 ins örtliche Handelsregister eingetragen wurde (act. 03.04 LG Beilage 3). Der Berufungsbeklagte hatte keinen Zugriff auf das Gesellschaftskonto.