Seite 23 von 40 Das Obergericht stellt gestützt auf die Akten folgenden Kontext fest: Im November 2014 gelangte die Bekanntschaft der Berufungsklägerin an einen Bauauftrag der Familie G.____. Frau G.____ sagte im später gegen die Parteien angestrengten Strafverfahren aus, sie habe am 13. November 2014 CHF 20'000.00 als Gründungskapital für die GmbH überwiesen (act. 03.04 LG Beilage 1, S. 4).