___ Zugriff gehabt hätten (act. 3.1 zu Ziff. 23.2). Er sei auf die GmbH-Gründung erst eingegangen, nachdem ihm die Berufungsklägerin persönlich die CHF 50'000.00 in Aussicht gestellt habe, wobei er ihre Motivation vor dem Seite 22 von 40 Hintergrund ihrer familiären Situation als plausibel erachtet und Vertrauen gefasst habe (act. 3.1 zu Ziff. 23.7 B). Rückblickend sei er getäuscht worden, später in einen Strafprozess geraten und durch den Konkurs der GmbH sowie den Wegzug der Berufungsklägerin nach Holland beruflich erheblich geschädigt worden (act. 3.1 F sowie zu Ziff.