c) Zwischenergebnis Die Entstehung des Schreibens ist als nachgelagerte Bestätigung einer kurz zuvor erfolgten Zahlung zu verstehen. Es entstand im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Umfeld der damaligen geschäftlichen Zusammenarbeit der Parteien und steht in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Gründung und Tätigkeit der gemeinsam geführten Gesellschaft. Hinweise darauf, dass dem Schreiben bereits im Zeitpunkt seiner Erstellung die Funktion zukommen sollte, eine persönliche Rückzahlungspflicht zu begründen oder eine Schuld im Rechtssinn anzuerkennen, ergeben sich aus der Entstehungssituation nicht.