Auch die zeitliche Dimension der «Notlage»-These überzeugt auf Aktenbasis nicht. Selbst wenn man zugunsten der Berufungsklägerin unterstellt, ein entsprechendes Gespräch habe im Sommer 2014 stattgefunden, läge zwischen der behaupteten Offenbarung einer prekären Situation und der Überweisung Ende März 2015 beinahe ein Jahr, ohne dass ein plausibler Grund für dieses Zuwarten dargetan wäre. Träfe hingegen die Version des Berufungsbeklagten zu, wonach Porto Santo Stefano erst im Sommer 2015 Thema gewesen sei, hätte die Berufungsklägerin das Geld Monate vor Kenntnisnahme der behaupteten «Notlage» überwiesen (act. 03.03 LG, S. 1 und 2).