__ GmbH», wobei beide Parteien gleich viele Stammanteile hielten. Ende März 2015 überwies die Berufungsklägerin dem Berufungsbeklagten kommentarlos CHF 40'000.00, worauf dieser am 9. April 2015 den Erhalt bestätigte. Damit ist ein realer, aktenmässig nachvollziehbarer Hintergrund erstellt, der die Entstehung des Schreibens in einen geschäftlichen Zusammenhang einbettet, ohne dass dadurch bereits bewiesen wäre, ob die Berufungsklägerin dem Berufungsbeklagten vorgängig CHF 50'000.00 versprochen hatte.