Seite 18 von 40 a) Vorbringen der Parteien Die Berufungsklägerin macht geltend, der zur Verfügung gestellte Betrag stehe mit der D.___ GmbH» in keinerlei Zusammenhang. Weder habe die Berufungsklägerin dem Berufungsbeklagten das Geld für Arbeiten ausgerichtet wissen wollen (act. 2.1 Ziff. 25), noch habe sie ihm bezüglich der gemeinsamen GmbH jemals Geld angeboten (act. 2.1 Ziff. 26). Nichtsdestotrotz habe es die Vorinstanz aber vorgezogen, den «obskuren Theorien» des Berufungsbeklagten zu Unrecht zu glauben (act.