Als weitere oder ergänzende Mittel zur Auslegung von Verträgen gilt alles, was geeignet ist, zur Feststellung des wirklichen Willens der Parteien bei Vertragsschluss beizutragen. Die Entstehungsgeschichte des Vertrages, die Begleitumstände des Vertragsschlusses, das Verhalten der Parteien vor und nach Vertragsabschluss, sowie der Vertragszweck zählen namentlich zu den zentralen Auslegungsmitteln.