Seite 15 von 40 Die Rechtsprechung des Bundesgerichts betont in diesem Zusammenhang, dass die Bestätigung einer Zahlung nicht mit der Anerkennung einer Schuld gleichgesetzt werden darf. Im Rahmen der Abgrenzung hält es ausdrücklich fest: «Die Quittung ist eine Bestätigung, dass eine bestimmte Summe bezahlt wurde; sie ist nicht die Anerkennung, diesen Betrag zu Schulden» (BGer 4A_426/2013 vom 27.01.2014 E. 3.2 sowie 3.5.2). Damit wird klargestellt, dass die reine Bestätigung über den Erhalt von Geld für sich allein kein Schuldbekenntnis im Sinne von Art.