Begrifflich wird die «Quittung» in Art. 88 OR nicht näher definiert, weshalb zur Einordnung auch die in der Praxis synonym verwendeten Begriffe herangezogen werden dürfen. Die Bezeichnung «Empfangsbestätigung» ist ein solches Synonym (Ulrich G. Schroeter, in Basler Kommentar OR I, 8. Aufl., 2026, N. 6 zu Art. 88).