Die Trennung von Titel und Textkörper signalisiert dem Erklärungsempfänger die Vorstellung des Verfassers, die verschiedenen Kommunikationsebenen bewusst zu strukturieren und damit rein funktionale Elemente und rechtsverbindlichen Erklärungsinhalt auseinanderzuhalten. Sofern keine Formvorschriften bestehen, erschöpft sich die Freiheit nicht in der blossen Wahl von Schriftlichkeit, sondern erstreckt sich auch auf die Strukturierung des Vertrags, einschliesslich der verkehrsüblichen Unterscheidung zwischen Titel und Inhalt.