b) Bedeutung von Titeln oder Überschriften bei der Auslegung Bevor der eigentliche Vertragsinhalt ausgelegt und rechtlich qualifiziert wird, ist zu klären, welche Bedeutung dem Titel beziehungsweise der Überschrift eines Rechtsdokuments bei der Auslegung zukommt. Titel und Überschriften kündigen in erster Linie an, wovon der nachfolgende Text handeln soll, unabhängig davon, ob sich diese Ankündigung im Inhalt tatsächlich verwirklicht. Gerade juristische Begriffe weisen häufig ein ausgeprägtes Aussageprofil auf und können dadurch eine Erwartungshaltung erzeugen, welche die Auslegung des eigentlichen Inhalts unmerklich vorprägt.