B) Auslegung des Schreibens nach dem Wortlaut a) Rechtliche Grundlagen Die Auslegung setzt beim Wortlaut der von den Parteien abgegebenen Erklärungen beziehungsweise beim daraus entstandenen Vertragstext an. Bei der Interpretation von Worten und Texten ist zunächst auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (BGer 4A_68/2016 vom 07.11.2016 E. 5.2; BGer 4A_633/2017 vom 23.05.2018 E. 2.3; BGer 5A_914/2013 vom 04.04.2014 E. 2.1).