Beim «kausalen» beziehungsweise «diskreten» Schuldbekenntnis wird nicht nur die Schuld anerkannt, sondern auch der Entstehungsgrund dieser Schuld ausdrücklich bezeichnet. Beim «abstrakten» beziehungsweise «indiskreten» Schuldbekenntnis wird demgegenüber die Existenz einer Schuld anerkannt, ohne dass der Entstehungsgrund explizit erwähnt wird (Frédéric Krauskopf, Der Begriff, die Erscheinungsformen und die Bedeutung der Schuldanerkennung im Obligationenrecht, recht 2005, S. 169 ff.).